Was macht das Wohnen bei der Genossenschaft so attraktiv?
Da ist einmal die Tatsache, dass man als Mitglied der Genossenschaft gewissermaßen "Mieter im eigenen Haus" ist. Das gibt nicht nur ein gutes Gefühl, sondern verschafft auch lebenslanges Wohnrecht. Das Genossenschaftsrecht schützt also das Wohnen besser als das normale Mietrecht. Andererseits kann man als Genossenschaftsmitglied jederzeit seinen Mietvertrag kündigen und wenn man die Genossenschaft verlässt, bekommt man sein Geschäftsguthaben zurück. Selbsthilfe, Selbstbestimmung, Selbstverwaltung, Selbstverantwortung - das sind die Säulen, auf denen das genossenschaftliche Denken aufgebaut ist.
Was bedeutet es, ein genossenschaftliches Dauerwohnrecht zu haben?
Die Genossenschaft schließt mit ihren Mitgliedern sogenannte Dauernutzungsverträge. Das bedeutet in der Praxis, die Wohnung ist nahezu unkündbar, außer bei schwerwiegenden Verstößen gegen die von allen Mitgliedern geformte Satzung der Genossenschaft. Eine Art Wohnversicherung also. Es gibt eben keinen Eigentümer, der sie mit einer Eigenbedarfsklage aus der Wohnung heraustreibt. Schließlich ist das Mitglied auch Miteigentümer der Genossenschaft.